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  • KCM und CSD Münster begrüßen Bundeskabinettsbeschluss zum Verbot von Konversionstherapien

Das Verbot von Konversionstherapien, die sogenannte Homoheilung, stellt zukünftig das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen unter Strafe. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nicht nur Homosexuelle sondern auch Transgeschlechtliche vor Scharlatanen geschützt werden. Nach Schätzungen des Bundesministerium für Gesundheit werden in Deutschland jährlich etwa 2.000 solcher Konversionstherapien durchgeführt.

“Diese Therapien machen Menschen kaputt und nicht selten treiben diese viele Betroffene in den Suizid.” so Heiko Philippski, Vorsitzender des KCM Schwulenzentrum Münster e. V.

“Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiges gesellschaftliches Signal und ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn die sog. „Konversionstherapien“ sind eine gefährliche Scharlatanerie. Homosexuelle und Transgeschlechtliche leiden nämlich an keiner Krankheit – sie sind gesunde normale Menschen. ” fährt Petra Böhm, Vorsitzende des CSD Münster e.V., fort.

Die Weltgesundheitsorganisation hat bereits förmlich erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit seien und keine Indikation für eine ‚Therapie‘ bestehe. 2013 hatte der Weltärztebund die „Konversionstherapien“ als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt.

Neben dem Verbot müssen jedoch weitere, aufklärende Maßnahmen beschlossen werden.

Auch wenn noch einige rechtliche Fragen offen sind, begrüßen wir das Vorhaben, Konversionstherapien nicht nur zu verbieten, sondern auch die empfindlichen Strafen. Diese Strafen gelten auch für die Eltern, die ihre Kinder zu solchen Therapien zwingen oder nötigen.

 
Vom 20.12.2019 | Aktualisiert am 20.06.2020
Permalink: https://www.kcm-muenster.de/?p=74
Kategorien: Aktuelles, Pressemitteilungen
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