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  • Malte C.: Presserat erteilt BILD öffentliche Rüge

Malte C.: Presserat erteilt BILD öffentliche Rüge

Am 04.09.2022 reichte das KCM beim Presserat Beschwerde über die Berichterstattung der BILD über die Gewalttat beim CSD 2022 in Münster ein. Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats gab unserer Beschwerde in seiner Sitzung am 06.12.2022 nun statt.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserat erteilte BILD AM SONNTAG und BILD.DE eine öffentliche Rüge für die Berichterstattung über die Tötung eines Teilnehmers des Christopher Street Day in Münster. In der Printausgabe der BILD lautete die Überschrift „Hier läuft der Boxer zum Richter“, online titelte die BILD „Homophober CSD-Killer in U-Haft“. In beiden Beiträgen nannte BILD den Vornamen und abgekürzten Nachnamen des Opfers und zeigten es mit Bild. Der Beschwerdeausschuss bewertete dies als schweren Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex, wonach die Identität von Opfern besonders zu schützen ist. Eine Einwilligung der Angehörigen fehlte. Zudem verstieß die Darstellung des Tatverdächtigen gegen Richtlinie 8.1, da dessen Foto zwar mit einem Augenbalken versehen war, er aber durch die Nennung seines Vornamens und abgekürzten Nachnamens sowie weiterer Angaben zu seiner Person identifizierbar wurde. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Darstellung bestand mit Blick auf den Verfahrensstand aber nicht. Die Bezeichnung des Tatverdächtigen als „CSD-Killer“ verstieß zudem gegen Ziffer 13, Richtlinie 13.1. des Pressekodex, da sie nach Auffassung des Beschwerdeausschusses Schuld und Tötungsvorsatz vorwegnahm.

Schrecklich und unerträglich waren die Versuche, Maltes Tod für Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund und Asylsuchenden zu vereinnahmen. Die Bild heizte mit Fotos, den ausländisch klingenden muslimischen Namen und der Nationalität des Tatverdächtigen die Hetze gegen Menschen an, die bei uns Schutz suchen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Maltes Andenken dazu missbraucht wird, um gegen die nächste Gruppe in unserer Gesellschaft zu hetzen.

Vom 16.12.2022 | Aktualisiert am 6.03.2023
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